Baubewilligung für Solaranlagen in der Schweiz

In den allermeisten Fällen brauchen Sie keine Baubewilligung. Seit 2014 gilt: Meldepflicht statt Bewilligungspflicht.

Die Grundregel

Art. 18a RPG: Solaranlagen auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen sind ohne Baubewilligung zulässig. Einfache Meldung bei der Gemeinde genügt.

Voraussetzungen

Wann Bewilligung nötig

Denkmalschutz, Schutzzonen, Fassadenanlagen (kantonsabhängig), Freiflächen.

Keine Angst vor Bürokratie!

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Ablauf

  1. PV-Check und Offerten
  2. Installateur beauftragen
  3. Meldung bei Gemeinde
  4. Netzanschlussgesuch
  5. Installation und Inbetriebnahme
  6. Pronovo-Anmeldung

Gesamtdauer: 2–4 Monate.

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