In den allermeisten Fällen brauchen Sie keine Baubewilligung. Seit 2014 gilt: Meldepflicht statt Bewilligungspflicht.
Die Grundregel
Art. 18a RPG: Solaranlagen auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen sind ohne Baubewilligung zulässig. Einfache Meldung bei der Gemeinde genügt.
Voraussetzungen
- Nicht über die Dachfläche hinausragen
- Kompakte Flächenanordnung
- Bündig zur Dachfläche
- Keine übermässige Reflexion
Wann Bewilligung nötig
Denkmalschutz, Schutzzonen, Fassadenanlagen (kantonsabhängig), Freiflächen.
Ablauf
- PV-Check und Offerten
- Installateur beauftragen
- Meldung bei Gemeinde
- Netzanschlussgesuch
- Installation und Inbetriebnahme
- Pronovo-Anmeldung
Gesamtdauer: 2–4 Monate.